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Nur in Ausnahmefällen

Kennzeichen 198

198

Die Kombination 198 wird in Kassel, Landkreis Kassel als kritisch eingestuft und nur in begründeten Ausnahmefällen zugeteilt.

Rechtsgrundlage

Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen die Erkennungsnummer und die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Welche Kombinationen darunter fallen, legen Bund, Länder und Zulassungsbehörden fest.

Bereits zugeteilte Kennzeichen

Kennzeichen, die vor einer Sperre zugeteilt wurden, dürfen in der Regel weiter genutzt werden. Bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel prüft die Zulassungsbehörde nach § 8 Abs. 3 FZV, ob das Kennzeichen geändert werden muss.

Wo die Kombination gesperrt ist

Kombination Bedeutung Gilt für Status Quelle
198 Kassel , Landkreis Kassel Nur in Ausnahmefällen www.kassel.de

Betroffene Kennzeichen

3 Kennzeichen, zum Beispiel HOG 198:

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