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Gesperrt

Kennzeichen 8818

8818

Die Kombination 8818 wird in Brandenburg nicht als Erkennungsnummer zugeteilt.

Rechtsgrundlage

Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen die Erkennungsnummer und die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Welche Kombinationen darunter fallen, legen Bund, Länder und Zulassungsbehörden fest.

Bereits zugeteilte Kennzeichen

Kennzeichen, die vor einer Sperre zugeteilt wurden, dürfen in der Regel weiter genutzt werden. Bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel prüft die Zulassungsbehörde nach § 8 Abs. 3 FZV, ob das Kennzeichen geändert werden muss.

Wo die Kombination gesperrt ist

Kombination Bedeutung Gilt für Status Quelle
8818 Brandenburg Gesperrt www.politische-bildung-brandenburg.de 01.12.2009

Betroffene Kennzeichen

50 Kennzeichen, zum Beispiel ANG 8818:

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