Kennzeichen 888
Die Kombination 888 wird in Kassel, Landkreis Kassel als kritisch eingestuft und nur in begründeten Ausnahmefällen zugeteilt.
Rechtsgrundlage
Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen die Erkennungsnummer und die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Welche Kombinationen darunter fallen, legen Bund, Länder und Zulassungsbehörden fest.
Bereits zugeteilte Kennzeichen
Kennzeichen, die vor einer Sperre zugeteilt wurden, dürfen in der Regel weiter genutzt werden. Bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel prüft die Zulassungsbehörde nach § 8 Abs. 3 FZV, ob das Kennzeichen geändert werden muss.
Wo die Kombination gesperrt ist
| Kombination | Bedeutung | Gilt für | Status | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| 888 | Kassel , Landkreis Kassel | Nur in Ausnahmefällen | www.kassel.de |
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