Dienstgebäude Landeszentralbank - Referat Zulassungsbehörde - 33/3.1
Zulassungsbehörde: Zulassungsbehörde Gelsenkirchen · zuständig für Gelsenkirchen
Öffnungszeiten
- Montag
- 07:30–15:30 und 07:30–15:30 und 07:30–15:30 und 07:30–17:00 und 07:30–12:00 Uhr
Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: per Online-Terminvereinbarung
Stand der Angaben: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Online-Dienste der Zulassungsbehörde
Die Links führen zu den Angeboten, die die Behörde im Verwaltungsportal veröffentlicht hat. Welche Schritte online möglich sind, legt die Behörde fest.
Angaben zur Zulassungsstelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG), Stand 05.11.2026, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Diese Angaben stehen auf dieser Seite ebenfalls unter CC BY-SA 4.0.
Kontakt
45875 Gelsenkirchen, Stadt
- Telefon:
- +492091699595
- Fax:
- +492091699588
- E-Mail:
- [email protected]
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