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Dienstgebäude Landeszentralbank - Referat Zulassungsbehörde - 33/3.1

Zulassungsbehörde: Zulassungsbehörde Gelsenkirchen · zuständig für Gelsenkirchen

Öffnungszeiten

Montag
07:30–15:30 und 07:30–15:30 und 07:30–15:30 und 07:30–17:00 und 07:30–12:00 Uhr

Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: per Online-Terminvereinbarung

Stand der Angaben: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Online-Dienste der Zulassungsbehörde

Die Links führen zu den Angeboten, die die Behörde im Verwaltungsportal veröffentlicht hat. Welche Schritte online möglich sind, legt die Behörde fest.

Angaben zur Zulassungsstelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG), Stand 05.11.2026, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Diese Angaben stehen auf dieser Seite ebenfalls unter CC BY-SA 4.0.

Kontakt

Wildenbruchstraße 10
45875 Gelsenkirchen, Stadt
Telefon:
+492091699595
Fax:
+492091699588

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