Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen
Zulassungsbehörde: Zulassungsbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen · zuständig für Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
- Montag
- 07:30–12:30 Uhr
- Dienstag
- 07:30–12:30 und 14:00–16:00 Uhr
- Mittwoch
- 07:30–12:30 und 14:00–16:00 Uhr
- Donnerstag
- 07:30–12:30 Uhr
- Freitag
- 07:30–12:00 Uhr
Stand der Angaben: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Online-Dienste der Zulassungsbehörde
Die Links führen zu den Angeboten, die die Behörde im Verwaltungsportal veröffentlicht hat. Welche Schritte online möglich sind, legt die Behörde fest.
Angaben zur Zulassungsstelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG), Stand 05.11.2026, lizenziert unter CC BY-SA 4.0. Diese Angaben stehen auf dieser Seite ebenfalls unter CC BY-SA 4.0.
Kontakt
82490 Farchant
- Telefon:
- +49 8821 751-1
- E-Mail:
- [email protected]
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